Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der OPHTHALMICA Brillengläser GmbH & Co. KG („Verkäufer“) an Kunden („Käufer“) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser folgenden Geschäftsbedingungen, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen bei dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der  Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.Alle Willenserklärungen und Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt schriftlich oder per Telefax auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel niederzulegen, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt. Der Verkäufer behält sich vor Aufträge im Rahmen und Sinne des BGB abzulehnen.
  1. Angebote und Vertragsabschluss
    Bestellungen des Käufers können telefonisch, in Textform oder per Datenfernübertragung erfolgen. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich und können telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zugeleitet werden. An unser Vertragsangebot halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet vom Angebotsdatum.Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von acht Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

    Wir behalten uns Änderungen gegenüber unseren Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeichnungen) sowie unseren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) vor, soweit hieran ein berechtigtes Interesse besteht (insbesondere im Rahmen von gleitenden Produktumstellungen) und der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller und Käufer zumutbar sind.

    Aus der Belieferung mit bestimmten Waren kann eine Verpflichtung zur Lieferung unseres gesamten Programms nicht hergeleitet werden.

  1. Preise
    Maßgebend sind die Preise in der zum Zeitpunkt  der Bestellung maßgeblichen Preisliste des Verkäufers zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.  Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. der Transportkosten.  Sonderanfertigungen und –leistungen, die nicht in unseren Preislisten aufgeführt sind, werden zusätzlich berechnet.
  1. Lieferungen
    Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Werk in Rathenow, wobei wir berechtigt sind, die Art der Versendung zu bestimmen. Die Ware wird handelsüblich verpackt und berechnet. Mehrkosten für Sonderwünsche (Sonderverpackung, Expresszustellung, Versicherung) trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen, falls dies nicht vorab schriftlich zugesichert wurde. Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Beschaffungs- und Herstellungskosten sowie Fracht- und Versicherungskosten und der Einführung oder Änderung von Zöllen, Steuern oder sonstigen Abgaben entsprechend anzupassen.Sollten keine festen Liefertermine vereinbart werden, sondern Lieferfristen, so beginnen diese für uns erst, wenn alle Einzelheiten des Auftrages, insbesondere Art und Umfang der Lieferung sowie die Preise einvernehmlich und verbindlich festgelegt worden sind. Wird weder ein Liefertermin noch eine Lieferfrist vereinbart, werden wir uns darum bemühen, die bestellte Ware innerhalb von 2 Wochen ab verbindlicher Festlegung der Lieferkonditionen auszuliefern.Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass unser Lieferant uns rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert. Sollte eine bestellte Ware oder ein bestimmter Artikel nicht wie bestellt lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Soweit ein nicht von uns zu vertretendes Lieferhindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Besteller unverzüglich informieren.

    Wir sind dann nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.

  1. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
    Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) oder bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Der Skontobetrag errechnet sich aus dem Warenwert und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, ohne Versicherung und Porto. Wir behalten uns vor, bei Sonderanfertigungen, Erstbestellungen ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Gerät der Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder werden nach Vertragsschluss andere Umstände erkennbar, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers schließen lassen und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder per Nachnahme zu liefern (Lieferung gegen Zahlung). Befindet sich der Käufer mit einer Forderung, die mindestens 20% aller unserer Forderungen gegen den Käufer beträgt, seit mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle Forderungen für bislang erbrachte Lieferungen und Leistungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf Umständen beruht, die der Käufer nicht zu vertreten hat.

    Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, vom Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

  1.  Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager/Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eventuelle Beschädigungen an der Warensendung sind vom Besteller sofort beim Transportunternehmen anzuzeigen. Dieses ist aufzufordern, den Schadenstatbestand festzustellen. Etwaige Beschädigungen an der Warensendung sind außerdem unverzüglich uns mitzuteilen. Das gilt auch, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Unsere Verpflichtung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen beschränkt sich darauf, dass wir vom Käufer erhaltene Schadensmeldungen umgehend an das Transportunternehmen bzw. an den Versicherer weiterleiten, sobald wir vom Käufer die Schadensmitteilung, den Frachtbrief sowie eine Abtretungserklärung seiner Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen an die Versicherung erhalten haben.
  1.  Gewährleistung
    Unmittelbar nach dem Empfang der Ware ist der Käufer dazu verpflichtet, diese unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen, und eventuelle erkennbare Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Eingang der Ware uns in Textform mitzuteilen. Uns ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung zu geben. Werden offenkundige Mängel nicht binnen der vorgenannten Frist angezeigt, so gilt die Ware als vom Käufer genehmigt. Der Käufer der Ware ist verpflichtet, diese bis zur Überprüfung bzw. Rückgabe an uns sorgfältig zu behandeln und zu verwahren. Für nicht sofort erkennbare Mängel haften wir nur, wenn sie unverzüglich nach der Entdeckung in Textform angezeigt werden.Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.

    Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

    Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufzeigt, sind wir zunächst zur Nacherfüllung, d.h. nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, verpflichtet. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

    Bei Mängeln von Bauteilen oder Vorprodukten anderer Hersteller, die wir selbst nicht beseitigen können, werden wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten nach unserer Wahl entweder für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits des Käufers mit dem Hersteller oder Lieferanten ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen uns gehemmt.

    Dem Käufer stehen die Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB zu. Die Verjährung der Rückgriffsansprüche bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Sonstige Haftung
    Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehendem nicht etwas anderes ergibt.Der Verkäufer haftet unbeschränkt für:

    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung, die er zu vertreten hat, beruhen; und/oder
    • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen und/oder
    • Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz.
    • eine etwaige Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und/oder
    • wegen schuldhafter Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen Garantie.

    Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen kann. In  einem solchen Fall haftet der Verkäufer bei nur einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf mittelbare und Folgeschäden können bei nur einfacher Fahrlässigkeit nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer  gegen solche Schäden abzusichern. Bei der Verletzung sonstiger Pflichten haftet der Verkäufer bei nur einfacher Fahrlässigkeit nicht.

  1.  Informationspflichten, Anfertigungen nach Muster
    Der Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer auf Gebrauchseinschränkungen der Produkte, z.B. bei Kantenfiltern und getönten Gläsern, hinzuweisen. Soweit wir Produkte nach einem Muster fertigen, können wir keine vollständige Übereinstimmung mit dem Muster gewährleisten. Als ordnungsgemäße Vertragserfüllung gilt daher in diesen Fällen auch die Lieferung von Produkten mit nach dem aktuellen Stand der Technik üblichen oder nur geringfügigen Abweichungen vom Muster.
  1.  Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Waren, die der Käufer nicht bereits vor der Lieferung vollständig bezahlt hat, bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere der jeweiligen fälligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.Verarbeitung oder Umbildung der Eigentumsvorbehaltsware erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

    Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung erlischt, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen  Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  1. Bilder- und Werbematerialien Nutzung
    Bilder und Logos von Ophthalmica Brillengläser können nach schriftlicher Genehmigung durch Ophthalmica verwendet werden.
  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand, anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rathenow ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer kann den Käufer nach seiner Wahl aber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.